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Beratung

Ungebundener Versicherungsbroker · Ascona

Versichert im Tessin,
nach Mass.

Wir analysieren Ihren Versicherungsschutz, vergleichen den Schweizer Markt und verhandeln an Ihrer Stelle. Eine einzige Ansprechperson für Familie, Wohnen, Fahrzeuge, Vorsorge und Unternehmen — die Sie auf Italienisch, Portugiesisch und Deutsch betreut.

Unabhängig von jeder GesellschaftItaliano · Português · DeutschPartner Due Mila für den KrankenbereichAscona · das ganze Tessin
Die Seepromenade von Ascona am Lago Maggiore

Das Umfeld im Tessin

Warum eine Beratung im Tessin mehr wert ist als anderswo

501.50

Franken pro Monat: die durchschnittliche KVG-Prämie 2026 im Tessin, +7,1% gegenüber 2025 — der stärkste Anstieg der Schweiz (Landesmittel CHF 393.30).

5'864

Franken Gesundheitskosten pro Kopf im Tessin im Jahr 2024, gegenüber 4'689 im Schweizer Mittel: +25%.

66%

der Bevölkerung der italienischen Schweiz gaben an, für 2026 die Krankenkasse wechseln zu wollen: der höchste Anteil des Landes.

29,4%

der Bevölkerung im Tessin besitzen einen ausländischen Pass: 105'542 Personen und über hundert Nationalitäten.

Quellen: Bundesamt für Gesundheit (KVG-Prämien 2026), Statistisches Amt des Kantons Tessin (Bevölkerung per 31.12.2024), Kostenmonitoring OKP 2024, Umfrage bonus.ch Herbst 2025. Die Daten entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung und werden zu Informationszwecken genannt.

Beratungsbereiche

Alles, was zu versichern ist, in einem einzigen Dossier

Von der Krankenkasse bis zur Betriebshaftpflicht: eine Ansprechperson, eine Gesamtsicht, keine Doppelversicherung und keine Lücke.

Gesundheit und Krankheit

Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG): Wahl des Modells, der Franchise und des Versicherers, mit jährlicher Überprüfung.

  • Prämienvergleich für jedes Familienmitglied
  • Modelle Hausarzt, Telemedizin, HMO
  • Spitalzusatz und alternative Heilmethoden
  • Entwickelt mit dem Partner Due Mila
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Vorsorge und Säule 3a

Säule 3a und 3b, Vorsorgelücken, Pensionierungsplanung und Abstimmung mit der 2. Säule.

  • Steuerabzug bis CHF 7'258 (2026)
  • Vergleich zwischen Bank- und Versicherungslösungen
  • Analyse der Lücken bei Invalidität oder Tod
  • Einkäufe und Vorbezüge
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Leben und Risiko

Schutz von Einkommen und Familie: Kapital im Todesfall, Invalidität, Krankentaggeld.

  • Absicherung der Hypothek
  • Invalidenrenten und Risikokapital
  • Abstimmung mit AHV/IV und Pensionskasse
  • Lösungen für Selbstständige
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Wohnen und Vermögen

Hausrat, Privathaftpflicht, Gebäude und Gebäudehaftpflicht, Rechtsschutz, Wertsachen.

  • Versicherungssummen geprüft, nicht geschätzt
  • Privathaftpflicht für die ganze Familie
  • Privat- und Verkehrsrechtsschutz
  • Mietkautionen und Garantien
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Fahrzeuge und Mobilität

Auto, Motorrad, Boote und Firmenfahrzeuge: Haftpflicht, Teil- und Vollkasko, Bonus und Assistance.

  • Übertrag des Bonus aus dem Ausland
  • Vollkasko und Neuwertentschädigung
  • Pannenhilfe in der Schweiz und in Europa
  • Firmenflotten
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Unternehmen und Selbstständige

Für Tessiner KMU: UVG, Krankentaggeld, BVG, Betriebs- und Berufshaftpflicht, Sach- und Cyberversicherung.

  • Risikoanalyse und Versicherungskonzept
  • Ausschreibung unter den Versicherern
  • Schadenbearbeitung und Reporting
  • Berufliche Vorsorge (BVG)
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Der Wert der Unabhängigkeit

Wir arbeiten für Sie, nicht für eine Gesellschaft

Nach Art. 40 des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterhält der ungebundene Versicherungsvermittler ein Treueverhältnis zum Versicherungsnehmer und handelt in dessen Interesse. Das ist unsere Position — mit allen Konsequenzen, die wir dafür tragen.

  • Keine Exklusivbindung an einen Versicherer: Wir vergleichen den gesamten Schweizer Markt.
  • Wir legen schriftlich offen, wie und von wem wir entschädigt werden, wie es Art. 45b VAG verlangt.
  • Ist Ihre bestehende Police bereits die beste Lösung, sagen wir es Ihnen und ändern nichts.
  • Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn es wirklich darauf ankommt: im Schadenfall.
  • Keine Kaltakquise: Wir melden uns nur, wenn Sie es wünschen.
  • Ein einziges Dossier für die ganze Familie, einmal jährlich überprüft.

BS Assicurazioni ist als ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 40 ff. VAG tätig. Die Nummer der Eintragung im öffentlichen FINMA-Register ist im Impressum aufgeführt.

Die Methode

Vier Schritte, keine Überraschungen

Derselbe Ablauf für eine Familie, die aus Lissabon kommt, wie für ein KMU aus Bellinzona: Die Instrumente ändern sich, die Sorgfalt nicht.

Zuhören

Ein Gespräch, vor Ort in Ascona oder per Videokonferenz, um Ihre familiäre, finanzielle und steuerliche Situation zu verstehen.

Analyse

Wir lesen die bestehenden Policen, erkennen Doppelspurigkeiten und Lücken und vergleichen die Angebote des Marktes.

Vorschlag

Sie erhalten ein schriftliches Dossier mit zwei oder drei Varianten, den tatsächlichen Kosten sowie Vor- und Nachteilen. Entschieden wird von Ihnen.

Betreuung

Wir kümmern uns um Kündigungen, Abschlüsse, Schadenfälle und die jährliche Überprüfung. Eine einzige Nummer, die Sie anrufen.

Partnerschaft

Mit Due Mila für den Krankenbereich

Die Erfahrung eines etablierten Tessiner Brokers, angewendet auf den heikelsten Posten des Familienbudgets.

Im Krankenbereich — Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG) — arbeitet BS Assicurazioni mit Due Mila zusammen, einem seit 1998 im Locarnese tätigen Broker, der heute in Ascona, Lugano und St. Moritz präsent ist und über dreissig Gesellschaften mandatiert hat.

Für Sie bedeutet das die Verbindung aus der Solidität einer gefestigten Struktur und der Erreichbarkeit einer direkten Ansprechperson: BS Assicurazioni bleibt Ihr persönlicher und mehrsprachiger Bezugspunkt, während die technische Bearbeitung der Krankenkassendossiers auf die Organisation des Partners abgestützt wird.

  • Jährlicher Prämienvergleich für jedes Mitglied des Haushalts
  • Überprüfung der Franchise und des passendsten Versicherungsmodells
  • Unterstützung bei Kündigungen innerhalb der gesetzlichen Fristen
  • Vollständige Einhaltung der Branchenvereinbarung Versicherungsvermittlung 3.0

Internationale Familien

Wer ins Tessin zieht, hat drei Monate Zeit — und tausend Fragen

Fast jede dritte Person im Tessin besitzt einen ausländischen Pass. Wir begleiten internationale Familien und Fachkräfte vom ersten Tag an, in ihrer Sprache.

Vor und während der Ankunft

Obligatorische Krankenversicherung innert drei Monaten nach Wohnsitznahme, rückwirkend auf das Ankunftsdatum. Wir übernehmen den Beitritt für den ganzen Haushalt.

Der Alltag

Hausrat, Privathaftpflicht, Rechtsschutz, importiertes Fahrzeug und Umschreibung des Führerausweises: die Deckungen, die in der Schweiz selbstverständlich sind und anderswo nicht.

Wenn Sie eines Tages weiterziehen

Was mit der 2. Säule, der Säule 3a und den Policen geschieht, wenn man die Schweiz verlässt. Wir bereiten den Wegzug mit derselben Sorgfalt vor wie die Ankunft.

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden

Was kostet Ihre Beratung?

Für Privatkundinnen und Privatkunden ist die Beratung kostenlos: Wir werden von den Gesellschaften entschädigt, mit denen der Vertrag abgeschlossen wird. Vor dem Abschluss teilen wir Ihnen Art und Umfang dieser Entschädigung mit, wie es Art. 45b VAG verlangt.

Bei Unternehmensmandaten schlagen wir, wo dies transparenter ist, ein vereinbartes Honorar anstelle von Courtagen vor.

Worin unterscheiden sich ein Broker und ein Versicherungsagent?

Der Agent ist ein gebundener Vermittler: Er vertritt eine oder wenige Gesellschaften und handelt in deren Interesse. Der Broker ist ein ungebundener Vermittler: Er handelt im Interesse der Kundschaft und kann den gesamten Markt vergleichen.

Die Unterscheidung ergibt sich aus Art. 40 und 41 VAG; das Gesetz verbietet die gleichzeitige Ausübung beider Rollen.

Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Die Grundversicherung (KVG) kann auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden: Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eintreffen. Für Zusatzversicherungen (VVG) gelten andere Fristen, häufig drei Monate vor dem jährlichen Ablauf.

Wir überwachen die Fristen für Sie und bereiten die Kündigungen rechtzeitig vor.

Ich bin gerade ins Tessin gezogen. Bis wann muss ich mich versichern?

Innert drei Monaten nach Wohnsitznahme. Halten Sie die Frist ein, gilt die Deckung rückwirkend ab dem ersten Tag des Aufenthalts; überschreiten Sie sie, kann der Versicherer einen Prämienzuschlag erheben.

Grenzgänger mit Wohnsitz in Italien, Frankreich, Deutschland oder Österreich können innert drei Monaten ab Beginn der Gültigkeit der Bewilligung die Befreiung beantragen (Optionsrecht): Die Wahl bindet den gesamten Haushalt.

In welchen Sprachen arbeiten Sie?

Beratung, Übersichtsdossier und Schadenbearbeitung erfolgen auf Italienisch, Portugiesisch und Deutsch. Auf Französisch führen wir Gespräche und die laufende Korrespondenz; auf Englisch bearbeiten wir die schriftliche Korrespondenz und die Unterlagen.

Diese Website ist in fünf Sprachen veröffentlicht, und die Übersichtsdokumente können in der Sprache Ihrer Wahl verfasst werden. Die Vertragsunterlagen bleiben dagegen in der Amtssprache des Versicherers: Wir übersetzen sie Ihnen und erklären sie Ihnen.

Was geschieht im Schadenfall?

Wir übernehmen die Meldung, den Kontakt mit der Gesellschaft und die Kontrolle der Abwicklung. Erscheint uns die Haltung des Versicherers unbegründet, beanstanden wir sie schriftlich; bleibt die Differenz bestehen, begleiten wir Sie vor den Ombudsman der Privatversicherung und der Suva.

Unverbindliches Erstgespräch

Sprechen wir über Ihre Situation

Dreissig Minuten, in Ascona oder per Videokonferenz, um zu klären, ob wir Ihnen nützlich sein können. Wenn nicht, sagen wir es Ihnen sofort.